Symbolbild Wahlen

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung

des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 06.04.2025 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und der/des Landrätin/Landrats und am Sonntag, dem 27.04.2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl  der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und der/des Landrätin/Landrats statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28.02.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Rengsdorf, den 27.01.2025
Hans-Werner Breithausen
-Bürgermeister-