Symbolbild Wahlen

An- und Ummeldungen nach dem 23.02.2025

Information zur Kommunalwahlwahl am 6. April 2025

Sie sind wahlberechtigt?
Dann lesen Sie bitte nachstehende Informationen:

Damit Sie in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde wählen können, müssen Sie in dem Wählerverzeichnis dieser Gemeinde eingetragen sein.

In dem Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 23.02.2025, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit alleinigem bzw. Hauptwohnsitz gemeldet sind.

An- und Ummeldungen nach dem 23.02.2025

Sie sind

  • von außerhalb der VG Rengsdorf-Waldbreitbach zugezogen oder
  • haben Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung umgemeldet
  • innerhalb der VG Rengsdorf-Waldbreitbach umgezogen

Um in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde wählen zu können, müssen Sie die Eintragung in dieses Wählerverzeichnis bis spätestens 16.03.2025 beantragen.

Die Eintragung erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen der Wahlberechtigung, u.a. die dreimonatige Sesshaftigkeit im Landkreis Neuwied bzw. der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, erfüllt sind. Mit der Eintragung werden Sie in dem Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde gestrichen.

Stellen Sie bis zum 16.03.2025 keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für Ihre neue Wohnsitzgemeinde oder melden sich erst ab dem 17.03.2025 um/an, bleiben Sie evtl. im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen (innerhalb des Landkreises bzw. der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach).

Sie können ihr Wahlrecht dort ausüben oder von der Briefwahl Gebrauch machen, wenn Sie dort rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen anfordern.

Sie sind

  • innerhalb einer Ortsgemeinde in der VG Rengsdorf-Waldbreitbach umgezogen (mit Wechsel des Wahlbezirks innerhalb der Gemeinde)

so bleiben Sie unverändert in dem Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.