Wahlen
Wahlen 2025
Beantragung Briefwahl
Die Verbandsgemeinde bittet darum, die Briefwahl erst mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und von einem formlosen Antrag abzusehen.
Des Weiteren weisen wir auf die Beantragung der Briefwahl über den QR-Code
(Abdruck Wahlbenachrichtigung) bzw. die Beantragung über das Online Wahlschein System auf unserer Homepage hin.
Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und zum Landrat des Landkreises Neuwied am 06.04.2025
Gesetzeslage verhindert Zusammenlegung von Wahlen
Die Gesetzeslage des Landes verhindert eine Zusammenlegung der Wahlen von Bundestag, Landrat und der Verbandsbürgermeister von Asbach, Rengsdorf- Waldbreitbach und Puderbach auf den 23. Februar 2025. Die ADD hat keine juristische Möglichkeit gesehen davon abzuweichen. Dazu wäre eine Änderung des Landesgesetzes notwendig. Dies ist in der Kürze der Zeit aber nicht machbar.
Somit können die Urwahlen für die Position des Landrats und die der Bürgermeister nunmehr frühestens am 6. April 2025 stattfinden. Dies hat die ADD in einem Schreiben bestätigt. Auf diesen Termin hatte sich die kommunale Familie mit den betroffenen Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied verständigt; zu diesem Zeitpunkt wusste niemand, dass es im Bund Ende Februar 2025 zu vorgezogenen Neuwahlen kommt. Die Gesetze geben eine bürgerfreundlich flexibel-pragmatische Lösung mit einer kompletten Zusammenlegung der Wahlen bei uns nicht her.
In der entscheidenden Gesetzespassage heißt es: „Scheidet ein hauptamticher Bürgermeister wegen Ablaufs seiner Amtszeit aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen; abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird (vgl. § 53 Absatz 5 der Gemeindeordnung GemO).“
Die Amtszeit von Bürgermeister Breithausen läuft zum 31. Dezember 2025 aus.
Der anvisierte Wahltermin der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 liegt vor dem gesetzlich festgesetzten Zeitraum von frühestens neun Monaten vor dem Freiwerden der Stelle.
Demnach ist eine gleichzeitige Wahl mit der Bundestagswahl rechtlich nicht möglich. Eine Art Öffnungsklausel oder Ermessensspielraum wie bei der 3-Monatsregelung greift hier nicht.
Wahlergebnisse der Kommunalwahlen Rheinland-Pfalz und der Europawahl 2024 am 9. Juni 2024
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