Sonnenuntergang

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt ?

Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft aufgenommen werden möchten, müssen Sie diesen Willen bei der maßgeblichen Religionsgemeinschaft bekunden. Diese meldet Ihren Beitritt im Anschluss der Meldebehörde.

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, bekunden Sie diesen Willen gegenüber der für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Der Austritt kann nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.

Folgende Unterlagen werden für die Erklärung zum Kirchenaustritt benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch
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