Sozialamt
Sozialamt
Die Gewährung von Hilfen für Menschen in Not ist die Aufgabe des Sozialamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen hilfebedürftige Menschen sowohl beratend als auch finanziell. Sie sind Ansprechpartner für Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten ein der Menschenwürde entsprechendes Leben nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Dazu zählen in unserem Bereich Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt. Grundlagen dafür ist vor allem das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, 3. Kapitel (SGB XII).
Die Wahrnehmung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind durch Satzung der Kreisverwaltung Neuwied auf uns übertragen.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft und Heizung) erbringt das Jobcenter des Landkreises Neuwied.
Die Aufgabe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird durch den Landkreis Neuwied wahrgenommen und auch die Hilfe zur Pflege (in der Häuslichkeit oder in einer (teil)stationären Pflegeeinrichtung) ist Aufgabe des Landkreises Neuwied.
Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Mit dem Wohngeld sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie z.B. Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird auf Antrag als Miet- oder Lastenzuschuss in Abhängigkeit von Einkommen und der Höhe der Miete bzw. Belastung gezahlt. Zuständig für die Gewährung des Wohngeldes für den Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ist die Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied. Anträge erhalten Sie bei uns oder bei der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Neuwied.
Informationen zum Wohngeld finden Sie beim Ministerium für Finanzen.
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