Straßenbesen

Straßenreinigung und Winterdienst

Straßenreinigung & Winterdienst

Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind durch Satzungen der Ortsgemeinden dem Eigentümer oder Besitzer der an die Straße angrenzenden Gründstücke, ganz oder teilweise auferlegt.

Einzelnes entnehmen Sie aus der
"Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen" der jeweiligen Ortsgemeinde