Baustellen und Sondernutzung
Baustellen und Sondernutzung
Sie brauchen ein Halteverbot für Ihren Umzug oder Sie möchten ein Gerüst am Haus anbringen oder
einen Container aufstellen ?
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Baukran, Autokran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Container
- Gerüste
- Hebebühnen
- Materiallager
- Plakatierung
Plakate und Flyer
Sowohl das "wilde" Plakatieren als auch das Verteilen von Werbeflyern sind grundsätzlich verboten (§§ 2 und 3 der Gefahrenabwehrverordnung).
Auch das Anbringen von Wahl- oder Informationsplakaten unterliegt einer sondernutzungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Wer also ohne Genehmigung Plakate im öffentlichen Verkehrsraum anbringt, erfüllt den Tatbestand des „wilden Plakatierens“.
Ausnahmen können auf Antrag genehmigt werden.
Einzelnes entnehmen Sie aus der "Satzung der Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen" für die jeweilige Ortsgemeinde
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