Personalausweis
Personalausweis
Nach § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht für Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ab 16 Jahre eine Ausweispflicht.
Die Ausstellung des Personalausweises über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3-4 Wochen.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in unserem Bürgerbüro gedruckt und kann direkt mitgenommen werden.
Für die Beantragung:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers (eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich)
- bisheriger Personalausweis, Kinder-/Reisepass, andernfalls Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen
Gebühren
unter 24 Jahre | 22,80 € (6 Jahre Gültigkeit) |
ab 24 Jahre | 37,00 € (10 Jahre Gültigkeit) |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (3 Monate Gültigkeit) |
Die Gebühr ist bei Beantragung zu zahlen.
In den Bürgerbüros Rengsdorf und Waldbreitbach ist die Zahlung mit EC-Karte (PIN-Eingabe erforderlich) möglich.
Wichtige Hinweise zur Abholung:
Nach Erstellung des Personalausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Diese Daten benötigen Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit dem neuen Personalausweis. Den v.g. PIN-Brief erhalten alle Antragsteller ab 15 Jahre und 9 Monate.
Nach Erhalt dieses PIN-Briefes ist der neue Personalausweis in unserem Bürgerbüro abholbereit.
Wichtig ist, dass bei der Abholung der bisherige Personalausweis mitgebracht wird. Eine Aushändigung des neuen Personalausweises ist andernfalls nicht möglich!
Sofern Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, können Sie eine Person mit der Abholung bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei neben der eigentlichen Abholvollmacht von Ihnen auch eine Erklärung benötigen, dass Sie den o.g. PIN-Brief erhalten haben. Ohne diese Erklärung ist die Aushändigung des neuen Personalausweises an den Bevollmächtigten nicht möglich.
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