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Führungszeugnis

Führungszeugnis

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Für die Beantragung erforderlich bzw. mitzubringen:

  • persönliche Vorsprache des Antragstellers
    Eine schriftliche Antragstellung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Anschrift der Behörde und Verwendungszweck, wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (s.o.)
  • ggf. schriftliche Aufforderung für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses (s.o.)

Gebühr:       13,00 Euro