Führungszeugnis
Führungszeugnis
Für die Beantragung erforderlich bzw. mitzubringen:
- persönliche Vorsprache des Antragstellers
Eine schriftliche Antragstellung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. - Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Anschrift der Behörde und Verwendungszweck, wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (s.o.)
- ggf. schriftliche Aufforderung für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses (s.o.)
Gebühr: 13,00 Euro