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Jugendfischereischein
Jugendfischereischein
Für Personen, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ohne besondere Nachweise ein Jugendfischereischein für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist bei Ablauf der Gültigkeit möglich.
Der Jugendfischereischein berechtigt nach § 35 Abs. 3 Landesfischereigesetz nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Gebühr 7,60 €
Für die Ersterteilung bitte mitbringen:
· Kinderreisepass oder Personalausweis
· Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
· ein aktuelles Lichtbild
Für die Verlängerung bitte mitbringen:
· den bisherigen Fischereischein
· Kinderreisepass oder Personalausweis
· Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
· ggf. ein aktuelles Lichtbild
(erforderlich, wenn im Fischereischein kein Raum für eine Verlängerung mehr vorhanden oder dieser bereits seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist)