Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Für Personen ab 16 Jahre bzw. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung abgelegt haben, kann ein Fischereischein für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) bzw. fünf aufeinander folgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist bei Ablauf der Gültigkeit möglich.
Voraussetzung für die erste Ausstellung eines Fischereischeins, ist die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung.
Gebühr
Jahresfischereischein | 16,90 € |
ermäßigt | 14,00 € |
Fünfjahresfischereischein | 55,00 € |
ermäßigt* | 45,50 |
Für die Ersterteilung bitte mitbringen:
· Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung
· Personalausweis oder Reisepass
· ein aktuelles Lichtbild
Für die Verlängerung bitte mitbringen:
· den bisherigen Fischereischein
· Personalausweis oder Reisepass
· ggf. ein aktuelles Lichtbild
(erforderlich, wenn im Fischereischein kein Raum für eine Verlängerung mehr vorhanden
oder dieser bereits seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist)
* nur gegen Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung sowie Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Solzialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz