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Bescheinigung aus dem Melderegister
Bescheinigung aus dem Melderegister
- Bescheinigung aus dem Melderegister
Gebühr 6,50 €
Sofern eine der v.g. Bescheinigungen für Rentenzwecke, zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder für die Elterngeldstelle benötigt wird, wird keine Gebühr erhoben (bitte Nachweis mitbringen).
- Bescheinigung über die Steueridentifikationsnummer
Gebühr 6,00 € ab der zweiten Bescheinigung
Ein Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie eine geeignete Person zur Ausstellung bzw. Abholung einer Bescheinigung bevollmächtigen (Ausweis erforderlich).
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