Auskunft aus dem Melderegister
Auskunft aus dem Melderegister
Über einzelne bestimmte Personen kann eine Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie ggf. über die Tatsache, dass diese verstorben ist, erteilt werden (einfache Melderegisterauskunft).
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses kann auch eine erweiterte Melderegisterauskunft (je nach begründetem berechtigten Interesse) erteilt werden.
Gebühren
einfache Melderegisterauskunft an Private (§ 44 Abs. 1 BMG) | 8,10 € |
einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke (§ 44 Abs. 1 S. 2 BMG) | 9,20 € |
erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 S. 1 BMG zusätzlich zu der entsprechenden v.g. Gebühr | 3,80 € |
Im Einzelfall sind abweichende Gebühren möglich. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten!
Sie entsteht auch dann, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, im Datenbestand nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann oder die beauskunfteten Daten bereits bekannt sind.
Zahlungsweisen bei schriftlichen Anfragen:
· Inländische Schecks
· Vorkasse/Überweisung auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach
Sparkasse Neuwied
IBAN: DE23 5745 0120 0004 0008 40
BIC: MALADE51NWD
Verwendungszweck: „MR-Auskunft“ zusammen mit dem Familiennamen der gesuchten Person
Lastschriften können wegen der Einführung des SEPA-Verfahrens nicht mehr akzeptiert werden.
Dienstleistungen im Überblick