Aktuelles & MitteilungenRathaus & BürgerserviceGemeinden & InfrastrukturBildung & SozialesTouristik & Freizeit
- Aktuelles & Mitteilungen
- Rathaus & Bürgerservice
- Gemeinden & Infrastruktur
- Bildung & Soziales
- Touristik & Freizeit
Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.
§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.