Baugenehmigung / Bauantrag


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

Kreisverwaltung Neuwied

-Untere Bauaufsichtsbehörde- 

Wilhelm-Leuschner-Str. 9

56564 Neuwied

Tel. 02631-803-0

Fax: 02631-803-93-222

Email : bauamt@kreis-neuwied.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende