Symbolbild Gleichstellung

Gleichstellung

Gleichstellung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ so lautet seit 1949 der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes

Auf diesem Artikel basiert der Auftrag der Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Rengsdorf- Waldbreitbach. Die Arbeit wird seit 1995 von einer berufenen Mitarbeiterin der VG, nach der GEMO §6, ehrenamtlich umgesetzt.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in der Verbandsgemeinde gehören:

  • Stetiger Einsatz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft
  • Kooperation mit örtlichen Frauengruppen,- verbänden und Frauenhilfsorganisationen
  • Kontinuierlicher Austausch mit den Gleichstellungsstellen der benachbarten Kommunen, dem Landkreis und der Landes- und Bundesarbeitsarbeits-gemeinschaften
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister, z.B. Veranstaltungshinweise, Presse, Informationsmaterial
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen
  • Einzelfallhilfe nach Terminvereinbarung
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