Gleichstellung
Gleichstellung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ so lautet seit 1949 der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes
Auf diesem Artikel basiert der Auftrag der Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Rengsdorf- Waldbreitbach. Die Arbeit wird seit 1995 von einer berufenen Mitarbeiterin der VG, nach der GEMO §6, ehrenamtlich umgesetzt.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in der Verbandsgemeinde gehören:
- Stetiger Einsatz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft
- Kooperation mit örtlichen Frauengruppen,- verbänden und Frauenhilfsorganisationen
- Kontinuierlicher Austausch mit den Gleichstellungsstellen der benachbarten Kommunen, dem Landkreis und der Landes- und Bundesarbeitsarbeits-gemeinschaften
- Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister, z.B. Veranstaltungshinweise, Presse, Informationsmaterial
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen
- Einzelfallhilfe nach Terminvereinbarung