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Hauptamtliche/r Bürgermeister/in

Stellenangebot

Bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach – Landkreis Neuwied –  ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 31. Dezember 2025 neu zu besetzen.

Der Amtsinhaber wird sich nicht um eine Wiederwahl bewerben.

Gesucht wird eine engagierte, kreative und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung bürgernah und wirtschaftlich zu führen, vertrauensvoll mit den Entscheidungsgremien, den Ortsgemeinden, den örtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen und der heimischen Wirtschaft zusammenzuarbeiten.

Die Verbandsgemeinde besteht aus 20 Ortsgemeinden mit ca. 27.000 Einwohnern. Verwaltungssitz ist Rengsdorf. Eine Verwaltungsstelle befindet sich in Waldbreitbach.

Die/Der Bürgermeister/in wird am Sonntag, dem 6. April 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach für die Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 27. April 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist gemäß  § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung

  • wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt des Bürgermeisters zunächst in die Besoldungsgruppe B3 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.

Unabhängig von einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 17. Februar 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 27. Januar 2025 (69. Tag vor der Wahl) auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach unter www.vg-rw.de und ergänzend im Amtsblatt  – RW-Direkt – der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach öffentlich bekanntmacht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisse usw.) werden erbeten bis zum 07.02.2025 (keine Ausschlussfrist) an die

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Kennwort: “Bürgermeisterwahl“
z.Hd. des Wahlleiters Bürgermeister Hans-Werner Breithausen
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf