Förderung der Jugend
Zuwendungsantrag bis 31. März 2025 einreichen
Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gewährt aus ihrem Haushalt jährlich Zuwendungen zur Förderung der Jugend.
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und nach Maßgabe der erforderlichen Unterlagen unter Beachtung der Förderkriterien zur Jugendförderung (Stand: 01/2018).
Die vorgenannten Förderkriterien können hier eingesehen werden.
Die für die Beantragung einer Zuwendung in dem jeweiligen Förderbereich (1. Basisförderung, 2. Projektförderung, 3. Förderpreis) vorzulegenden Unterlagen bzw. Nachweise können den Förderkriterien entnommen werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Institutionen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, die eine aktive Jugendarbeit betreiben.
Die Antragsberechtigten werden gebeten, ihren Zuwendungsantrag für das Jahr 2025
bis spätestens 31. März 2025
(sofern noch nicht geschehen) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Fachbereich I, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, einzureichen. Gerne auch per E-Mail an david.lehnert@vg-rw.de.
Die im Jahr 2024 eingegangenen Anträge auf Projektförderung wurden aus verwaltungsinternen Gründen noch nicht bedient. Sofern die Förderkriterien erfüllt sind, werden diese selbstverständlich noch nachbewilligt.