Gebietsübersicht gesamte VG

Bauleitplanung

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Bebauungspläne und Ergänzungssatzungen der VG Rengsdorf-Waldbreitbach

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Allgemeines

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Anders als der Flächennutzungsplan, in dem das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Gemeindeteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einem textlichen Teil mit Begründung. Die Planzeichen sind nach der Planzeichenverordnung genormt, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten. Die textlichen Festsetzungen erfolgen i. d. R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend genormt.  Das Plangebiet ist eindeutig abzugrenzen. Dies erfolgt in der Regel, indem man sich an vorhandene Grundstücksgrenzen hält.